Steuervergünstigung für Home Office

ANTWORT des Bundesministeriums für Finanz vom 25.11.2020

Siehe modifizierte E-Mail hier (DSGVO-Konform)

Sehr geehrter Herr Vandries,

Vielen Dank für Ihr Schreiben an den Bundesfinanzminister, Olaf Scholz. Da dem Minister täglich sehr viele Schreiben zugehen hat er uns gebeten, Ihnen zu antworten. Unser Referat berichtet regelmäßig über Meinungsbilder, Fragen und Anregungen, so auch über Ihren Hinweis zur Möglichkeit der Absetzung von Werbungskosten, die durch das vermehrte Arbeiten im Homeoffice entstehen.

Um die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft und für die Bürgerinnen und Bürger abzufedern, hat die Bundesregierung das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung prüft dessen ungeachtet fortlaufend, inwieweit weitere Hilfen erforderlich sind. Dazu zählen auch steuerliche Maßnahmen. Gerade die Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vor allem der Eltern im Homeoffice bedürfen dabei einer besonderen Anerkennung.

Mit Blick auf die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer gilt diese nach Einschätzung der Bundesregierung auch dann, wenn der Steuerpflichtige sich wegen der Corona-Krise dazu entschieden hat, von Zuhause aus zu arbeiten, oder seinen Arbeitsplatz aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht aufzusuchen.

Unabhängig von der Abzugsfähigkeit für die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer können zusätzliche Arbeitsmittel, wie z. B. für den Schreibtisch oder einen Monitor grundsätzlich als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Die Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers und der zusätzlichen Betriebsausgaben/Werbungskosten im Homeoffice werden durch die jeweils zuständigen Finanzbehörden im Rahmen der Veranlagung geprüft (vgl. Ziffer VI, 6 des zwischen Bund und Ländern abgestimmten FAQ „Corona“ (Steuern).<https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html> Besondere Nachweiserfordernisse existieren nicht.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und wünschen Ihnen – auch im Namen des Bundesfinanzministers – alles erdenklich Gute, vor allem: Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen
________________________
N. K.
BürgerreferatBundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Telefon: 03018 682-3300
Fax: 03018 682-32 60E- Mail: buergerreferat@bmf.bund.de
Internet: www.bundesfinanzministerium.de
Nachrichtlich:
Über den datenschutzkonformen Umgang mit den von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten finden Sie weitere Erläuterungen auf der Webseite des BMF unter folgendem
Link:https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html

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