Die Antwort des Ministeriums samt Maßnahmen für eine optimale Mobilität in unseren Städten kommen sehr schön an.
Herrn
Thierry Vandries
Originalvorgang nur per E-Mail
27.12. 2018
Aktenzeichen V-3.8816_Van
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XX.XXXXXX
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Telefax: 0211 45XX-XXX
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Mobilität in unseren Großstädten
Ihre E-Mail vom 02.12.2018
Sehr geehrter Herr Vandries,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 02.12.2018 an Frau Ministerin Heinen-Esser. Sie hat Ihr Schreiben gelesen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Sie legen in ihrem Schreiben dar, dass eine Verbesserung der Luftqualität nur durch eine Verringerung des Individualverkehrs und eine Verbesserung des Angebots des ÖPNV möglich ist. Sie appellieren für eine Förderung der Mobilität der Zukunft für eine bessere Lebensqualität.
Die Notwendigkeit der schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit ist unstreitig. Das Ziel ist es, die Luftqualität in den Ballungsräumen nachhaltig zu verbessern und den Ausstoß von Stickoxiden zu reduzieren, um die Luftqualitätsgrenzwerte zügig und flächendeckend einzuhalten. Gleichzeitig muss die Mobilität der Menschen sichergestellt werden.
Zur Reduzierung der NO2-Belastungen müssen alle Verursachergruppen betrachtet werden. Dies ist Praxis in der Luftreinhalteplanung und schlägt sich in den nordrhein-westfälischen Luftreinhalteplänen nieder. Im Verkehrsbereich sind insbesondere Maßnahmen wie die vorgezogene Modernisierung der Busse über Verkehrs-, Parkraum- und Mobilitätsmanagement, die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV bis hin zum Ausbau von Radwegen und Radschnellwegen, der Förderung von Elektromobilität und alternativer Kraftstoffe zu nennen.
Um die Erreichung des Stickstoffdioxid-Grenzwertes im Sinne des Gesundheitsschutzes zu beschleunigen, ist aus hiesiger Sicht die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen zur Minderung der Stickoxid-Emissionen sinnvoll und hilfreich. Sie ist ein wichtiger Schlüssel für saubere Luft, vor allem in den Ballungsräumen.
Hardware-Nachrüstungen wären verhältnismäßiger als Fahrverbote und könnten vielfach bis 2020 zur Grenzwerteinhaltung führen. Konsequente Nachrüstungen von ÖPNV-Flotten und Diesel-Autos sind ein wichtiger Schlüssel für saubere Luft, die daher zu fordern und zu fördern sind.
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Nachrüstung von Diesel-PKW müssen auf Bundesebene geschaffen werden.
Die Realisierung der technischen Nachrüstung muss für die Halter von Diesel-PKW kostenneutral gestaltet werden. Nicht jede Autofahrerin und jeder Autofahrer ist in der Lage oder willens, auf einen Neuwagen umzusteigen. Selbst bei einer sehr attraktiven Umtausch- oder Neukaufprämie dürfte der Wertverlust enorm sein. Deshalb ist die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen im Bestand eine unverzichtbare Option.
Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben weiterhelfen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Jetzt bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen sich nicht als hohle Versprechungen entpuppen.
Der Akzent auf die Hardwarenachrüstung für Dieselfahrzeuge erweckt bei mir ein großes Misstrauen. Dieses wird bekräftigt durch die Meldung, dass die CDU sich überlegt, die Gemeinnützigkeit der DUH (Deutsche Umwelthilfe) infrage zu stellen. Die Frage darf wohl gestellt werden: Wie tief ist die Landesregierung mit der Autolobby verwickelt?
Die Lösung: Solange wie möglich bevorzugen Sie bitte andere Verkehrsmittel als das persönliche Fahrzeug. Und wenn Sie das Fahrzeug mal allein für eine Mittel- bis Langstrecke nutzen, dann denken Sie bitte daran, Mitfahrgelegenheiten auf BlaBlacar anzumelden. Es kostet Ihnen gar nichts, im Gegenteil, Sie lernen immer nette Leute kennen und Ihre Spritzkosten werden weit mehr als gedeckt.