Für bessere Kontrollen in der Lebensmittelwirtschaft

1. Eckpunkte

• Es müssen funktionierende Kontrollmechanismen gewährleistet werden.
• Verstöße müssten streng geahndet werden.
• Mehr Transparenz für die Verbraucher: Wer tut was? Und wer kontrolliert dies?

2. Die Qualitätskontrolle in der Lebensmittelwirtschaft

Die QS-GmbH trägt die Verantwortung für die interne Qualitätskontrolle und –Sicherung der Lebensmittel. Die QS-GmbH als Qualitätssicherungssystem informiert die Verbraucher.
Leider bleibt bisher für die Verbraucher nicht erkennbar, ob und in welcher Form Betriebe Eigenkontrollen vornehmen oder sich an Qualitätssicherungssystemen beteiligen.

Basis-Verordnung Lebensmittelrecht VO(EG) Nr. 178/2002, Art. 17 (1) Die
Lebensmittelunternehmer sorgen auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür, dass die Lebensmittel oder Futtermittel die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen, die für ihre Tätigkeit gelten und überprüfen die Einhaltung dieser Anforderungen. (2)

Die Mitgliedstaaten setzen das Lebensmittelrecht durch und überwachen und überprüfen, dass die entsprechenden Anforderungen des Lebensmittelrechts von den Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen in allen Produktions-verarbeitungs- und Vertriebsstufen eingehalten werden.

Eine bessere Abstimmung und Kommunikation zwischen alle Betroffenen Instanzen ist erforderlich!

Die von der EU eingeführte Rückverfolgbarkeit greift deutlich zu kurz, da derzeit nur die Dokumentation lediglich eine Stufe vor bzw. zurück entlang der Produktlinie verlangt wird.

Ein Pilotprojekt des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) bevorzugt eine bessere Rückverfolgbarkeit der Ware. Erforderlich ist eine stufenübergreifende Rückverfolgbarkeit der Ware. Von Tierhaltung (inklusive Versorgung) bis hin zur Verarbeitung müssen für die Verbraucher nachvollziehbare Prozessen deutlich gekennzeichnet werden.

Konsequente Eigenkontrollen der Wirtschaft sind notwendig

Funktionierende Eigenkontrollsysteme der Wirtschaft sind eine wesentliche Voraussetzung für sichere Lebensmittel. Gemäß der EU Verordnung über Lebensmittelhygiene (Nr. 852/2004) sind Lebensmittelunternehmer seit Januar 2006 dazu verpflichtet, zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit Verfahren nach dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) anzuwenden und zu dokumentieren.

In der EU-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht (Nr. 178/2002) ist die Pflicht zur Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln verankert.

3. Fazit

Ein besseres Managementsystem würde für eine lückenlose Durchsetzung von Eigenkontrollsystemen sorgen. Dies sollte nicht nur die Fleischwirtschaft gelten, sondern auch die gesamte Lebensmittelkette.

Zusätzlich zu den amtlichen Sanktionsmaßnahmen im Falle von Verstößen könnten angemessene Vertragsstrafen innerhalb des Systems der Eigenüberwachung ein wirksames Drohpotential gegenüber Unternehmen mit unlauterer Produktion darstellen, als diese mit dem Ordnungsrecht möglich ist.

Wie stark sind die Lebensmitteluntersuchungsämter?

  • In den letzten Jahren wurde in anderen Bundesländern die Zahl der Lebensmitteluntersuchungsämter stark reduziert;

  • In NRW: einziges Bundesland, dass nach wie vor auf ungleich mehr Standorte auf 17 kommunale Ämter verteilt;

  • 4 staatliche Untersuchungsämter. Amtsgröße, Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Untersuchungsämter differieren hierbei stark.
  • Zersplitterung führt nicht nur zu Defiziten im Untersuchungsbereich, sondern ist auch ein Hemmnis für die insbesondere im Krisenfall notwendige schnelle und reibungslose Kommunikation und Koordination zwischen den Untersuchungsämtern und mit anderen Verwaltungsebenen.

    Die Veröffentlichung dieser Qualitätssicherung wäre ein wichtiges Signal an die Verbraucher. Wer gegen die Kontrollmaßnahmen stoßt, sollte an den Pranger gestellt werden.

    4. Effektivere Strukturen für die Lebensmitteluntersuchung und –Überwachung.
    Festgestellt wurde:
  • Zu wenige Lebensmittelkontrolleure stehen der Lebensmittelwirtschaft zur Verfügung,

  • um effizient die Verbraucher eine einwandfreie Qualitätssicherung zu gewährleisten.

  • Die Gutachtenverwaltung muss verbessert und allerdings schneller werden.


    5. Optimierung der Kommunikation

    Mit der Einrichtung des Informations- und Kommunikationsaustauschsystems (ILM) verfügen alle staatlichen und kommunalen Stellen über eine Lebensmittelüberwachungsdatenbank. Leider ist diese Datenbank dem Verbraucher nicht zugänglich. Der Zugang sollte jedem offen stehen.

    6. Strafverfolgung

    Kontrollen werden nur dann effektiv, wenn Rechtsverstöße spürbare Konsequenzen nach sich ziehen. Verstöße gegen das Lebensmittelrecht werden viel zu lasch geahndet, wobei der mögliche Rahmen bei weitem nicht ausgeschöpft wird. Im Sinne der Verbesserung des Verbraucherschutzes sollten die Sanktionsmöglichkeiten konsequenter angewendet werden.

    7. Transparenz und Qualitätsbegriff

  • Gemäß Art. 7 der EU-Verordnung über amtliche Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen sind die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, für mehr Transparenz zu sorgen.
  • Um einen besseren Informationsfluss zwischen den Produzenten und Endverbrauchern zu ermöglichen, muss konsequenterweise den Namen der Personen oder Betrieben, die gegen das Verbraucherschutzgesetz vorstoßen, veröffentlicht werden.

    8. Erforderliche informative und abgesicherte Lebensmittelkennzeichnungen

  • Beim Lebensmittelkauf orientiert sich der Verbraucher meistens am Preis. Somit hat der Handel durch ständige Rabattschlachten zu dem niedrigen Preisniveau – „Geiz ist geil!“ – zum Lebensmitteldumping entscheidend beigetragen.
  • Obwohl der Verbraucher immer andere Kriterien beim Einkauf von Lebensmitteln bekundet, werden diese seitens der Lebensmittelwirtschaft ignoriert.

    Die Kriterien sind u. a.:
  • Transparenz bei der Tierhaltung und – Versorgung.

  • Korrekte und identifizierbare Produktkennzeichnung, wie z. B. Zuchtstandort bzw. Agrarbetrieb, zuständiger Schlachthof für Fleischlebensmittel, Verarbeitung,

    Additiven:
  • Qualitätssicherung, Verarbeitung und Lagerhaltung.

    Nur mittels effizienten Kontrollmechanismen kann für eine lückenfreie Transparenz der Lebensmittelwirtschaft gewährleistet werden.

    Wichtige Informationsquellen und Organisationen aus der Lebensmittelwirtschaft:
  • Europäische Kommission: Die gesamten Lebensmittelverordnungen im Internet.
  • QS-GmbH: Das Unternehmen bietet der Fleischwirtschaft Dienstleistungen aus dem Bereich Eigenkontrollen von Betrieben an.
  • Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfallen e.V.
    T.: 0211 – 38 09 0 Fax: 0211 – 38 09 216 – E-Mail: vz.nwr@vz-nrw.de

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