Sind Bürgerorganisationen bald mundtot?

Die Gemeinnützigkeit von Attac e. V. (1) wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) aberkannt. Man muss sich ernsthaft die Frage stellen, ob andere politisch engagierten Bürgerorganisationen auch von dieser Maßnahme bedroht werden. Inzwischen stellt Campact e. V. (2) keine Spendenbescheinigung mehr auf. Der Grund: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs trifft Campact voll und ganz zu. Durch dieses Urteil wurde die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit bestätigt.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH e. V.) löst mit ihren Klagen für Diesel-Fahrverbote regelmäßig große Gefühle aus und könnte vielleicht bald seine Gemeinnützigkeit aberkannt sehen. Bezüglich dieser Drohung gibt sich die DUH e. V. gelassen (3).

Die CDU eine schmutzige Partei? Insbesondere Herr Armin Laschet scheint viel Dreck am Stiel zu haben, denn er sieht es nicht ein, dass die Luft in unseren Städten stets schlechter wird. Tatsächlich wegen schlechter Luft bekommen weltweit jeden Tag 11.000 Kinder Problem mit Asthma… allein durch den Automobilverkehr (4). Wird Herr Laschet vielleicht von der unsauberen Automobilbranche geschmiert? Mich würde es nicht wundern.

Wie argumentiert der Bundesfinanzhof? Und warum sind politisch engagierte Organisationen wie zum Beispiel die Bertelsmann Stiftung oder die parteinahen Stiftungen unantastbar? Weil diese Stiftungen sich gesellschaftlich neoliberal „konform“ verhalten? Aber was heißt das gesellschaftlich neoliberal konform?

Die obersten Finanzrichter betonen jetzt, die durch die Gewährung der Gemeinnützigkeit geförderte politische Bildungsarbeit setzte „ein Handeln in geistiger Offenheit voraus“. Fängt hier das Spiel David gegen Goliath an? Für steuerbegünstigte Vereine hat die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt oder den Bundesfinanzhof fatale Folgen. Es können sich Steuernachzahlungen (5) in einer Größenordnung ergeben, die den Verein finanziell überfordern.

Zum Beispiel hat ein Verein in den Jahren 2015 bis 2017 einen Gewinn aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von jeweils 20.000 Euro erzielt. Diese Gewinne waren bisher steuerfrei, weil die Bruttoeinnahmen in allen drei Jahren jeweils unter der Besteuerungsgrenze waren.

2018 wird dem Verein die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2015 bis 2017 aberkannt. Damit werden die bisher steuerfreien Gewinne – egal ob es sich um Spendeneinnahmen handelt oder nicht – rückwirkend steuerpflichtig. Vom Gewinn ist jeweils noch einen Freibetrag von 3.835 Euro (bzw. bei der Gewerbesteuer 3.900 Euro) abzuziehen. Die Höhe der Steuerbelastung hängt vom Gewerbesteuerhebesatz ab. Als Faustregel kann man einen Gesamt-Steuersatz von 30 Prozent annehmen. Dazu kommen noch teilweise Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 Prozent jährlich.

Zehn Gründe (6), die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines Vereins führen können: ungültige Satzung, die Mitglieder erhalten Zuwendungen aus Mittels des Vereins, „Schwarze Kassen“ (Anmerkung: bei politischen Parteien wohlbekannt), die Grundsätze der Buchführung werden nicht beachtet, die Beiträge sind zu hoch (Aufnahmegebühr für Neumitglieder, Verluste, Vorstand erhält eine Vergütung ohne entsprechende Satzungsgrundlage, Ausstellen von Spendenbescheinigungen aus Gefälligkeit, Nichtabführen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen und Verfolgen von satzungsfremden Zwecken.

Weiterhin besteht bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit die Rückforderung von Zuschüssen. (7)

Man könnte sich schon jetzt die Frage stellen, ob die Gefahr, dass diese Aberkennung sich vielleicht europaweit erweitert, besteht. Rechtspopulistische Einstellungen sind auf dem Vormarsch. Schauen wir uns im benachbarten Ausland an: Polen, Ungarn, Belgien, die Niederlanden usw. setzen heute schon ein klares Zeichen gegen Bürgerorganisationen.

Auch die Ordnungshüter in Frankreich scheuen sich nicht, auf ihre Bürger/innen zu schießen. Zwar noch mit letalen Waffen. Aber der Tag, an dem es mit tödlichen Waffen geschossen wird, ist vielleicht von uns nicht mehr so weit entfernt.

Jetzt müssen wir uns im Klaren sein, dass Organisationen wie zum Beispiel die Bertelsmann Stiftung sich nichts zum Schaden kommen lassen, weil sie mit der neoliberalen Wirtschaftspolitik konform sind. Schon seit Jahren propagiert diese Stiftung die Privatisierung von staatlichen Bereichen und fördert Wettbewerb auf allen Ebenen (8).

Ist das wirklich gemeinnützig? Oder sieht das ehe nicht nach Profit ohne Grenze aus? Lobbyarbeit, Korruption und Konformität zeigt, dass diese Stiftung mit allen Wassern gewaschen ist. Sehr gemeinnützig! Nur für wen?

Allein 2017 haben parteinahe Stiftungen staatliche Zuwendungen in Höhe von 581 Millionen Euro erhalten (9). Davon können gemeinnützige Organisation nur träumen. Alle dieser Stiftungen haben einen enormen Einfluss in der Politik und in der Wirtschaft. Die Spendengeber könne sich freuen, denn bei hoher Spende steht ihren Wunsch nichts mehr im Weg. Der Bundesfinanzhof interessiert sich kaum für diese Stiftungen, weil einflussreiche Personen die Fäden ziehen und bleiben deshalb unerreichbar.

Wir Bürger/innen können das ändern, indem wir die Bürgerorganisationen finanziell oder mit Taten unterstützen. Selbstverständlich verlangt es an mehr Selbstbewusstsein und kritische Meinungen über klassische Parteienstiftungen. Denn nur so kann eine Freiheit der Gemeinnützigkeit von Organisationen garantiert werden. Nur diese Organisation sind in der Lage, Skandalen aufzudecken (siehe Julian Assange von WikiLeaks). Falls wir das nicht tun, besteht eindeutig eine weitere Gefahr beim Demokratieabbau.

Quellen:
(1) Die NachDenkSeiten 04.03.2019 – „In geistiger Offenheit“? – Zum Urteil des Bundesfinanzhofs über die Gemeinnützigkeit von Attac. (https://www.nachdenkseiten.de/?p=49800)
(2) Attac Urteil trifft jetzt Campact 18.03.2019 – (https://blog.campact.de/2019/03/attac-urteil-trifft-jetzt-campact/)
(3) Tagesschau – Umwelthilfe gibt sich gelassen 01.04.2019 – (https://www.tagesschau.de/inland/umwelthilfe-bilanz-101.html)
(4) De Wereld Morgen 11.04.2019 – Elke dag krijgen 11.000 kinderen astma door verkeer (http://www.dewereldmorgen.be/artikel/2019/04/11/elke-dag-krijgen-11000-kinderen-astma-door-verkeer)
(5) https://www.iww.de/vb/archiv/verlust-der-gemeinnuetzigkeit–teil-3-aberkennung-hat-fatale-steuerliche-folgen-f18108
(6) https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/satzung/10-fallen-die-zum-verlust-der-gemeinnuetzigkeit-fuehren-koennen/
(7) https://www.winheller.com/gemeinnuetzigkeitsrecht/aberkennung-gemeinnuetzigkeit.html
(8) https://lobbypedia.de/wiki/Bertelsmann_Stiftung
(9) https://web.de/magazine/politik/parteinahe-stiftungen-2017-gut-581-millionen-euro-32795808

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