ePA und die Verkäuflichkeit deiner Gesundheitsdaten

Seit Anfang des Jahres hast du eine neue Komfortzone gewonnen. Ja, jetzt brauchst du kein lästiges Rezept mehr, wenn du mal Pillen brauchst. Das e-Rezept hat zwar den Vorteil Ressourcen zu sparen, die Sicherheit deiner Daten aber, könnte sich als bedenklich erweisen. Es kommt ein schönes Bonbon zu deiner Komfortzone noch hinzu: die ePA.

Mittels einer ePA (elektronische Patientenakte) sind deine Gesundheitsdaten überall für das Gesundheitswesen rund um die Uhr und das ganze Jahr durch verfügbar. Nur für das Gesundheitswesen?

Die Idee einer ePA – in Englisch EHR (Electronic Health Record) – geht bis Anfang der 1960er zurück. In dieser Zeit entwickelte Lockheed solch ein Produkt, das seitdem an den Distributor Technicon verkauft wurde, dann ging dieses an TDS Healthcare über, um endlich Eclipsys, ein Unternehmen der Gruppe Allscripts, zu gehören.

Ungefähr zur gleichen Zeit kooperiert die UTAH-Universität zusammen mit 3M, um ein Health Evaluation through Logical Processing (HELP) zu entwickeln, ein unter den ersten klinischen Untersuchungssystemen. 1968 startete die Computer Stored Ambulatory Record (COSTAR) am Massachusetts General Hospital. Diese Anwendung wurde zusammen mit Harvard entwickelt und enthält zahlreiche Neuheiten, wie beispielsweise eine Datenbank, die Mehrfachnennungen zu einer Krankheit erkennt.

In den 1970er fing die US-Bundesregierung an, diese EHR (Electronic Health Record) mit der Abteilung von Angelegenheiten für Veteranen, mehr bekannt als DHCP (Decentralized Hospital Computer Program), umzusetzen. Viele ehemaligen Physiker und Studenten haben das VA-System (Computerized Patient Record System (CPRS)), das sehr effizient ist, und ermöglicht eine optimale Konsistenz, um medizinische Fehler in Patientendaten erheblich zu reduzieren.

Seit den 1980er viele gemeinsamen Entwicklungen wurden gemacht, um die Nutzung von ePA (EHR) zu fördern. Das Institute of Medicine (IOM) erkannt den Bedarf für eine ernsthafte Analyse von Gesundheitsdaten auf Papierform und begann eine Forschungsarbeit, wovon die Resultate 1991 und nach einer Revision 1997 veröffentlicht wurden. Diese Forschungsarbeit war die erste mit der Empfehlung der Umsetzung des EHR. Als die privaten Unternehmen Wind über diese Erfindung der IOM bekam, unterstützte sie die Gründung des Computer-Based Patient Record Insitute (CPRI), das die Geburtsuhr der EMR (Electronic Medical Records) bedeutete (1).

Wie sieht die Entwicklung der elektronischen Patientenakte in Europa und Deutschland aus? Die elektronische Gesundheitsakte (EHR) ist ein elektronischer Längsschnittdatensatz mit Gesundheitsdaten von Patienten, die bei einer oder mehreren Begegnungen in einem beliebigen Versorgungsumfeld erzeugt werden. Schon 2015 wurde der Grundstein zur Einführung einer elektronischen Patientenakte durch das E-Health-Gesetz gelegt (2). Durch die Europäische Kommission wurde am 2. Februar 2019 den Weg zur elektronischen Patientenakte geebnet (3). Das Ziel besteht aus dem Austausch von Patientendaten, um eine optimale Nutzung von Gesundheitsdaten und die Versorgung gezielt zu unterstützen.

Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine ePA ihrer Krankenkasse erhalten. Ab 2025 wird die ePA für alle Pflicht, es sei denn, der Versicherte möchte diese ePA nicht nutzen, und widerspricht sie mit einem Opt-Out (4).

2 Antworten auf „ePA und die Verkäuflichkeit deiner Gesundheitsdaten“

  1. Hallo Thierry,

    Danke für diesen informativen Artikel. Ich habe zwar der ePA-Speicherung meiner Daten im Gesamten widersprochen, nur wie sicher kann man sich sein, ob alle Beteiligten dahingehend informiert werden/wurden?

    Bis Ende 2024 ist es ja so, dass man der Speicherung explizit zustimmen mußte. Aber bedingt durch einen Vorfall bei meinem Hausarzt gewann ich den Eindruck, dass bereits da schon unter Umständen einiges falsch lief.

    Laut DSGVO hat man ja zwar das Recht, Auskunft über die gespeicherten eigenen Daten zu verlangen, auch die Löschung, aber woher weiß ich, welche Gesundheits-Daten, wann, wo und von wem initiiert nachgehalten wurden/werden? Also, wie transparent ist ist es für jeden Versicherten?

    Ich hege die Befürchtung, dass man trotzdem man widersprach, irgendwann unauffällig z.B. im Krankenhaus etwas unterschreibt, dass diesen Widerspruch wieder aufhebt. Ich gewinne den Eindruck, das mit Absicht alles verkompliziert wird, nur um an die Daten zu kommen.

    Auch frage ich mich, wie im Zusammenhang mit den erhobenen Daten es sich im Falle des elektronischem Rezeptes oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verhält? Sind diese Prozesse wirklich voneinander getrennt?
    Gruß

    1. Guten Tag, vielen Dank für deinen sehr interessanten Kommentar. In der geheimnisvollen Digitalwelt sind deine Fragen mehr als berechtigt. Vielleicht ist eine Hintertür schon möglich, die leider für jeden Krankenversicherten sehr schwer zu schließen sein kann. Die geheimen Absprachen zwischen der Pharmaindustrie und der Politik wissen wir jetzt alle „Querdenker“ sehr gut zu identifizieren, denn wir wurden vier Jahre lang durch diese Industrie auf übelster Weise drangsaliert, weil wir uns weigerten, die faschistischen Verordnungen während der Corona-Hysterie zu unterwerfen. Und ePA geht genau in dieser Richtung. Weiterhin kommt hinzu, dass die Anwendung zur Funktionsweise ePA auf Datensicherheits- und -Sicherungsebene löchrig ist. Wer behauptet, dass ePA sicher ist, kennt sich womöglich wenig in diesem Bereich aus. Es ist einfach so, dass keine digitale Anwendung hundert Prozent sicher ist und sein kann, denn die Komplexität der Anwendungsarchitektur immer eine offene Lücke aufweisen wird, die durch Hackers ausgenutzt sein können. Wären bei einer Anwendung alle Türe und Tore zu, würde diese Anwendung unbrauchbar sein. Ein sehr lesenswerter Artikel auf dem Blog der Chaos Computer Club ist unter diesen Link https://www.ccc.de/de/updates/2024/ende-der-epa-experimente zu finden.

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