Für eine freiwillige SARS-COV-2-Impfung

In Zusammenhang mit den Impfstoffherstellung erklärte Spahn weiter, dass es sich um ein Impfangebot und in keinem Fall um eine Impfpflicht handelt, noch nicht (7).

Und ob die Impfpflicht doch durch die Hintertür kommen könnte, entnehmen wir aus dem Videobeitrag von Markus Mingers (8). Zwar sieht er mittels des Impfstoffes Licht am Ende des Tunnels der SARS-COV-2-Pandemie, aber ob es laut Bundesregierung keine Impfpflicht geben wird, bleibt abzuwarten. Denn durch die Hintertür kommt die Regierung immer mit einer versteckten Impfpflicht zurück.

Zum Beispiel für Berufsgruppen, die in Kontakt mit Risikopersonen kommen, oder für den öffentlichen Dienst und Fernreisen, wenn man mal wieder ins Theater gehen will usw. könnte eine Impfpflicht ganz bestimmt kommen. In diesem Fall musste ein Impfnachweis vorgelegt werden. Auf der Bürgerseite steht der Artikel Nummer zwei aus dem Grundrecht über die körperliche Unversehrtheit. Im Vergleich zum Masernschutzimpfungsgesetz gibt es zur SARS-COV-2 noch kein Gesetz, dass die körperliche Unversehrtheit angreifbar wird. Und genau für das Masernschutzimpfungsgesetz wurde der Artikel Nummer zwei aufgehoben. Könnte eine Aufhebung des Artikels Nummer zwei bezüglich SARS-COV-2 auch eingeleitet werden? Genau in diesem Fall könnte die Hintertür eine wesentliche Rolle spielen.

Wenn schon der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz, Peter Heinz, Propaganda für eine unter den zukünftigen Impfstoffen macht, dann ist der Weg zur Impfpflicht nicht mehr weit von uns entfernt. Anreize mittels eines starken Impfmarketings steht ganz oben auf dem Programm. Wer sich dann impfen lässt, soll dadurch Vorteile haben. Wer geimpft ist und ins Theater oder reisen will, musste weder einen SARS-COV-2- Test vorlegen, noch sich in Quarantäne nach einer Auslandsreise begeben. Willkommen in der Welt der totalen Überwachung. Denn jedes Mal, dass man ein Museum oder Theater betritt, soll man fast seine gesamten Patientendaten öffentlich machen. Nach dem Motto: Die Freiheit eines jeden beginnt dort, wo die Freiheit eines anderen aufhört (9).

Die Träumerei unseres Gesundheitszauberers Jens Spahn kennt kein Ende. Uns könnten diese Träumerei wache Albträume bereiten, denn die Corona-Strategie der Bundesregierung sieht vor, dass mindestens zwei Drittel der Bundesbürger*innen bis Ende Sommer 2021 geimpft sind. Auch bleibt für fünfzig Prozent der Bürger, ob man sich auch vor dem Hintergrund der unbekannten Nebenwirkungen der Impfung wegen SARS-COV-2 impfen lassen wird, in diesem Jahr wohl eher eine theoretische Frage. Fakt ist, dass die Nachfrage nach dem Impfstoff von Biontech/Pfizer die Kapazität der Produktion um ein Vielfaches übersteigt. Diese verträumten Ankündigungen ähnelt sehr die eines Hellsehers. Und wir wissen alle zu genügend, wo Hellseherei hinführen kann (10).

Ob wir weiterhin Jens Spahn zur Unbedenklichkeitsprüfung der Impfstoffe Glauben schenken können, bleibt sehr zweifelhaft. Denn das gesamte Zulassungsprüfungsverfahren für einen medizinischen unbedenklichen Impfstoff dauert, wie schon oben erwähnt, mindestens fünf Jahre. Und sieht dar, die Verpackungen des Impfstoffs tragen ein schwarzes Dreieck, das auf eine Zeit begrenzter Zulassung von einem Jahr hinweist. Denn die Langzeitwirkung bzw. Nebenwirkungen sind den Wissenschaftlern noch ein blinder Fleck (11).

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